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   BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01   

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https://dejure.org/2001,1152
BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01 (https://dejure.org/2001,1152)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2001 - NotZ 20/01 (https://dejure.org/2001,1152)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - NotZ 20/01 (https://dejure.org/2001,1152)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3
    Gewicht des Zweiten Staatsexamens für Notarbewerbung im Anwaltsnotariat

  • Wolters Kluwer

    Notarbewerber - Anwaltsnotarstelle - Auswahlmaßstab - Auswahlverfahren - Prüfungsnote - Staatsexamen - Sofortige Beschwerde

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen fachlichen Vergleich der Bewerber um eine Notarstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungsrecht - Besondere Aussagekraft des zweiten Juristischen Staatsexamens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 705
  • MDR 2002, 423
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
    Dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens, das (wesentlich) auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten beruht, und das von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei ist, kommt eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Vergleich der Bewerber zu (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 25. April 1994, NotZ 19/93, Nds. Rpfl. 1994, 330, 333).

    Dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens, das (wesentlich) auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten unter Nummernkennzeichnung) beruht, und das von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei ist, kommt eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Vergleich verschiedener Bewerber zu (Senatsbeschl. v. 25. April 1994, NotZ 19/93, Nds. Rpfl. 1994, 330, 333).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
    Diese wiederum stellt den umfassenden Auswahlmaßstab für das Amt des Notars dar (BGHZ 124, 327; Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 46/92, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3, Auswahlkriterien 1; v. 18. September 1995, NotZ 4/95, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 7; BGHZ 130, 356, 359).
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00

    Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
    Die Schlüsse, die er aus der Entscheidung des Senats zur Einstufung der Absolventen der früheren Bremer Juristenausbildung (Beschluß vom 26. März 2001, NotZ 21/00, ZNotP 2001, 247) zieht, liegen neben der Sache.
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
    Diese wiederum stellt den umfassenden Auswahlmaßstab für das Amt des Notars dar (BGHZ 124, 327; Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 46/92, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3, Auswahlkriterien 1; v. 18. September 1995, NotZ 4/95, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 7; BGHZ 130, 356, 359).
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 3/00

    Auswahlkriterien bei Bestellung eines Notars

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
    Der Senat hat bereits zu einer früheren Bewerbung des Antragstellers entschieden, daß die bestandskräftige Festsetzung der Prüfungsnote für das zweite juristische Staatsexamen im Auswahlverfahren unter den Notarbewerbern keiner Überprüfung mehr unterliegt (Beschl. vom 31. Juli 2000, NotZ 3/00, ZNotP 2000, 441).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 46/92

    Begriff der persönlichen und fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
    Diese wiederum stellt den umfassenden Auswahlmaßstab für das Amt des Notars dar (BGHZ 124, 327; Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 46/92, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3, Auswahlkriterien 1; v. 18. September 1995, NotZ 4/95, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 7; BGHZ 130, 356, 359).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 4/95

    Berücksichtigung der Dauer der Anwaltstätigkeit eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
    Diese wiederum stellt den umfassenden Auswahlmaßstab für das Amt des Notars dar (BGHZ 124, 327; Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 46/92, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3, Auswahlkriterien 1; v. 18. September 1995, NotZ 4/95, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 7; BGHZ 130, 356, 359).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.2000 - 3 W 193/00

    Verjährung des Gebührenanspruchs des Notars

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
    Die Schlüsse, die er aus der Entscheidung des Senats zur Einstufung der Absolventen der früheren Bremer Juristenausbildung (Beschluß vom 26. März 2001, NotZ 21/00, ZNotP 2001, 247) zieht, liegen neben der Sache.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    gegen 1. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 -, 2. den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 16. August 2001 - Not 16/01 -,.

    c) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 16. August 2001 - Not 16/01 - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17

    Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als

    Die Erwägung des Beklagten, dem Ergebnis des Zweiten juristischen Staatsexamens, das wesentlich auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten beruhe und von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei sei, komme eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Eignungsvergleich der Bewerber als Nachweis der Leistungsfähigkeit zu, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (Senat, Beschlüsse vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01, NJW-RR 2002, 705 f.; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04, NJW-RR 2006, 55, 56; vgl. auch Beschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02, DNotZ 2004, 230, 234; vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 9/13, DNotZ 2014, 307 Rn. 11).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens, das (wesentlich) auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten unter Nummernkennzeichnung) beruht und das von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei ist, kommt eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Vergleich zu (Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - NJW-RR 2002, 705 f und vom 25. April 1994 - NotZ 19/93 - Nds. Rpfl.
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